E-book ausdrucken – wann ist es erlaubt?

Neue Medien stellen keine neuen Rechtsgebiete dar. Sofern ihre Struktur und Eigenart es gebietet, werden durch den Gesetzgeber die bestehenden Regelungen auf die neuen Anwendungsgebiete hin erweitert.
Im Falle der e-books ist das bisher nicht geschehen. Denn e-books sind bisher nichts anderes als Bücher in digitalisierter Form und für sie gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für die traditionellen Buchhandelsprodukte.

E-books fallen unter das Urheberrechtsgesetz

Zum Schutz der Urheberschaft geistiger Werke wurde 1965 das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzbegriffe“ verabschiedet, das die bis dahin geltenden deutschen Gesetze auf die modernen Entwicklungen einstellte. In erster Linie geht es um die Verwertungsinteressen der Verlagsgesellschaften, aber natürlich auch um die Persönlichkeitsrechte der Autoren und anderen geistig Schaffenden. Im Paragraph 53 ist die Vervielfältigung eines Buches oder Zeitschrift geregelt, zu der grundsätzlich die Einwilligung des Rechteinhabers erforderlich ist.
Ausnahmen gibt es nur für einzelne Vervielfältigungen durch eine natürliche Person für den wissenschaftlichen oder sonstigen privaten Gebrauch, wenn damit kein Erwerbszweck verbunden ist (sowie weitere Regelungen für Archive, Bibliotheken oder Bildungseinrichtungen).
Das Ausdrucken eines e-Books stellt eindeutig eine Vervielfältigung im Sinne des Gesetzes dar und ist deshalb auch nur nach dessen Maßgaben zulässig.

E-books sind geschützt

Viele e-books verfügen über den DRM-Schutz (Digital Right Management), der das digitale Kopieren und damit auch einen Ausdruck verhindern soll. Selbst wenn es möglich ist, diesen Schutz zu überwinden (was eine Straftat darstellt), so ist ein Ausdruck letztendlich doch keine echte Ersparnis. Wer ein 200 Seiten starkes Buch auf seinem Tintestrahler ausdruckt, bezahlt dafür in der Regel mehr an Druckerpatronen und Papier, als entsprechende Bücher in der Regel kosten. Selbst die Ersparnis bei einem Laserdrucker ist, wenn überhaupt, minimal.
Es fällt also nicht schwer, sich an des Gesetz zu halten. Denn es gibt ja auch die Bedingungen vor, wenn der Ausdruck technisch möglich ist.

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Foto: Doris Heinrichs – Fotolia.com

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